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   VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07   

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VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07 (https://dejure.org/2008,78355)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.05.2008 - 5 K 1077/07 (https://dejure.org/2008,78355)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Mai 2008 - 5 K 1077/07 (https://dejure.org/2008,78355)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Düsseldorf, 12.12.2007 - 5 K 1099/06

    Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Mülheim/Ruhr für das Jahr 2006 rechtmäßig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
    In diesen Verfahren schlossen die Beteiligten anlässlich der mündlichen Verhandlung vom 14. Februar 2007eine Musterverfahrensabrede, wonach der Ausgang des Parallelverfahrens 5 K 1099/06 auch für ihre Verfahren maßgeblich sein sollte und die Beklagte sich verpflichtete, die Kläger entsprechend dem Ausgang des Musterverfahrens zu stellen.

    Auch in einem Teil dieser Verfahren schlossen die Beteiligten entsprechende Musterverfahrensabreden, sodass im Endergebnis über vier Verfahren (5 K 1099/06; 5 K 1151/06; 5 K 1171/06 und 5 K 2939/06) durch Urteil zu entscheiden war.

    Im Verfahren 5 K 1099/06 erging das Urteil auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 21. November 2007 und in den anderen drei Verfahren auf Grund von mündlichen Verhandlungen vom 20. November 2007.

    Gegen die Urteile in den Verfahren 5 K 1099/06 und 5 K 1151/06 haben die Kläger dieser Verfahren Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung eingelegt, über die das OVG NRW (Az.: 9 A 587/08 und 9 A 569/08) noch nicht entschieden hat.

    Im Hinblick auf die dort im einzelnen vorgebrachten Rügen wird zur Begründung auf die Entscheidungsgründe in dem den Beteiligten bekannten Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2007 im Verfahren 5 K 1099/06 Bezug genommen.

  • VG Düsseldorf, 12.12.2007 - 5 K 1151/06

    Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Mülheim/Ruhr für das Jahr 2006 rechtmäßig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
    Auch in einem Teil dieser Verfahren schlossen die Beteiligten entsprechende Musterverfahrensabreden, sodass im Endergebnis über vier Verfahren (5 K 1099/06; 5 K 1151/06; 5 K 1171/06 und 5 K 2939/06) durch Urteil zu entscheiden war.

    Gegen die Urteile in den Verfahren 5 K 1099/06 und 5 K 1151/06 haben die Kläger dieser Verfahren Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung eingelegt, über die das OVG NRW (Az.: 9 A 587/08 und 9 A 569/08) noch nicht entschieden hat.

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
    Es bedurfte auch keiner förmlichen Entscheidung darüber, vgl. BVerfG, z.B. Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86-; in: BVerfGE 74, 100 und vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07- m.w.H.
  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
    Es bedurfte auch keiner förmlichen Entscheidung darüber, vgl. BVerfG, z.B. Beschluss vom 15. Dezember 1986 - 2 BvE 1/86-; in: BVerfGE 74, 100 und vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07- m.w.H.
  • OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04

    Missbräuchliche Richterablehnung zur Erzwingung einer Terminsverlegung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
    Ein Ablehnungsgesuch zum Zwecke der Verhinderung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist allerdings dann nicht missbräuchlich, wenn sich der Partei den Umständen nach der Eindruck aufdrängen konnte oder musste, die Entscheidung trage nicht den in der Rechtsprechung anerkannten Maßstäben für eine Verweigerung der beantragten Terminsaufhebung Rechnung und werde von einer unsachlichen Einstellung gegenüber den Klägern geprägt, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2004 - 13 U 35/04-; BFH.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2009 - 9 A 587/08

    Festsetzung der Niederschlagswassergebühr aufgrund Gebührensatzes i.R.d.

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
    Gegen die Urteile in den Verfahren 5 K 1099/06 und 5 K 1151/06 haben die Kläger dieser Verfahren Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung eingelegt, über die das OVG NRW (Az.: 9 A 587/08 und 9 A 569/08) noch nicht entschieden hat.
  • VG Düsseldorf, 12.12.2007 - 5 K 1171/06

    Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Mülheim/Ruhr für das Jahr 2006 rechtmäßig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
    Auch in einem Teil dieser Verfahren schlossen die Beteiligten entsprechende Musterverfahrensabreden, sodass im Endergebnis über vier Verfahren (5 K 1099/06; 5 K 1151/06; 5 K 1171/06 und 5 K 2939/06) durch Urteil zu entscheiden war.
  • VG Düsseldorf, 12.12.2007 - 5 K 2939/06

    Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Mülheim/Ruhr für das Jahr 2006 rechtmäßig

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
    Auch in einem Teil dieser Verfahren schlossen die Beteiligten entsprechende Musterverfahrensabreden, sodass im Endergebnis über vier Verfahren (5 K 1099/06; 5 K 1151/06; 5 K 1171/06 und 5 K 2939/06) durch Urteil zu entscheiden war.
  • OLG München, 02.12.1975 - 2 Ws 597/75
    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
    Ihm kann keine Frist eingeräumt werden, während der er die Begründung nachreichen kann, vgl. OLG München, Beschluss vom 2. Dezember 1975 - 2 Ws 597/75-; Meissner, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 54 Rdnr.48.
  • VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 7809/11

    Heranziehung eines Eigentümers eines Grundstücks zu Kanalbenutzungsgebühren für

    In dem gegen diesen Bescheid geführten Klageverfahren (5 K 1077/07) widersprach die Klägerin einer Gebührenerhöhung ausdrücklich.

    Das Gericht wies die Klage in dem Verfahren 5 K 1077/07 mit Urteil vom 26.05.2008 ab.

    Daraufhin hob die Beklagte den angefochtenen Bescheid auf und das OVG NRW stellte das Verfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung der Beteiligten mit Beschluss vom 14. November 2011 ein und erklärte das Urteil des Gerichts in dem Verfahren 5 K 1077/07 vom 26.05.2008 für wirkungslos.

    Zu deren Begründung trägt sie - und mit ihr ergänzend die Kläger in den parallel anhängigen Klageverfahren 5 K 7902/11 und 5 K 7904/11 - unter Bezugnahme auf den Vortrag in den Verfahren 5 K 1099/06 und 5 K 1077/07 einschließlich des Vortrags vor dem OVG NRW in den jeweiligen Berufungszulassungs- bzw. Berufungsverfahren 9 A 587/08 und 9 A 2039/08 im Wesentlichen Folgendes vor:.

    Sie verweist auf die Ausführungen in dem Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2008 in 5 K 1077/07 betreffend die Klage der Klägerin hinsichtlich der Gebühren für 2007 und das Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2006 in 5 K 1099/06 und den Beschluss des OVG NRW vom 22. Dezember 2009 in 9 A 587/08 betreffend das Musterverfahren bezüglich der Gebühren für das Jahr 2006.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten in diesem und in den beigezogenen Verfahren 5 K 1099/06 und 5 K 1077/07 verwiesen.

  • VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 1440/12

    Heranziehung eines Eigentümers eines Grundstücks zu Kanalbenutzungsgebühren für

    Zu deren Begründung trägt sie unter Bezugnahme auf den Vortrag in den Verfahren 5 K 1099/06 und 5 K 1077/07 einschließlich des Vortrags vor dem OVG NRW in den jeweiligen Berufungszulassungs- bzw. Berufungsverfahren 9 A 587/08 und 9 A 2039/08 und den Vortrag in dem Verfahren 5 K 7809/11 im Wesentlichen Folgendes vor:.

    Sie verweist auf die Ausführungen in dem Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2008 in 5 K 1077/07 betreffend die Klage der Klägerin hinsichtlich der Gebühren für 2007 und das Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2006 in 5 K 1099/06 und den Beschluss des OVG NRW vom 22. Dezember 2009 in 9 A 587/08 betreffend das Musterverfahren bezüglich der Gebühren für das Jahr 2006.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten in diesem und in den beigezogenen Verfahren 5 K 1099/06 und 5 K 1077/07 verwiesen.

  • VG Düsseldorf, 21.11.2012 - 5 K 1441/12

    Heranziehung des Eigentümers eines Grundstücks zu Kanalbenutzungsgebühren (hier:

    Zu deren Begründung trägt sie unter Bezugnahme auf den Vortrag in den Verfahren 5 K 1099/06 und 5 K 1077/07 einschließlich des Vortrags vor dem OVG NRW in den jeweiligen Berufungs- bzw. Berufungszulassungsverfahren 9 A 587/08 und 9 A 2039/08 und den Vortrag in dem Verfahren 5 K 7809/11 im Wesentlichen Folgendes vor:.

    Sie verweist auf die Ausführungen in dem Urteil des Gerichts vom 25. Juni 2008 in 5 K 1077/07 betreffend die Klage der Klägerin hinsichtlich der Gebühren für 2007 und das Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2006 in 5 K 1099/06 und den Beschluss des OVG NRW vom 22. Dezember 2009 in 9 A 587/08 betreffend das Musterverfahren bezüglich der Gebühren für das Jahr 2006.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten in diesem und in den beigezogenen Verfahren 5 K 1099/06 und 5 K 1077/07 verwiesen.

  • VG Sigmaringen, 13.05.2013 - 8 K 2001/10

    Zulässigkeit der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten

    Der Antrag bleib ohne Erfolg (Beschluss vom 6. August 2007, Az. 5 K 1077/07), ebenso eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 6. Dezember 2007, Az. 6 S 2057/07).

    Die Gerichtsakten der Verfahren 5 K 1377/06, 5 K 501/07, 5 K 1077/07, 5 K 519/08 und 5 K 519/08 sind beigezogen worden.

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